Moritz Strate: Das Urheberrecht gilt auch im Internet

Auch für Content im Internet gilt das Urheberrecht – Moritz Strate erklärt, worauf geachtet werden muss.

Rasch fühlt sich mancher Internetbenutzer dazu verleitet, Inhalte zu nutzen, die auf Webseiten zu vorhanden sind. Doch hier ist mehr als nur Vorsicht geboten, weiß Moritz Strate. So braucht es zum Beispiel keinen gesonderten Vermerk über ein Copyright. Bei eigenen oder fremden Inhalten muss daher dringend das Urheberrechtsgesetz berücksichtigt werden.

Weisen Werke aus Literatur, Kunst und auch Wissenschaft ein hohes Maß an Individualität und Kreativität auf sind sie laut Urheberrechtsgesetz schützenswert, erläutert Moritz Strate, Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht. Davon sind im Internet vor allem Sprachwerke, Musik, Fotografien und sogenannte Filmwerke betroffen.

WELCHE RECHTE SIND BESONDERS WICHTIG?

Schöpfer von Werken werden über das Urheberrechtsgesetz eine Vielzahl an Rechten zugesprochen. Neben dem Schutz eines Werkes spielt auch die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung eine Rolle. Doch welche Rechte sind darin von maßgeblicher Bedeutung?

  • Urheberpersönlichkeitsrechte
    Sie gewährleisten den Schutz des Werks vor Entstellung. Des Weiteren besteht das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Ebenso kann der Urheber selbst entscheiden, ob und wie er mit seiner Schöpfung in Verbindung gebracht werden möchte. Diese Rechte stellen sicher, dass der Urheber die Kontrolle über sein Werk behält und seine kreative Identität gewahrt wird.
  • Verwertungsrechte
    Die Verwertungsrechte bestimmen, wie das Werk genutzt werden darf. Zumeist liegen sie im Ermessen des Urhebers. Natürlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass Dritte Nutzungsrechte erwerben und somit zur Verwertung berechtigt sind.  Diese rechte bieten dem Urheber die Möglichkeit, die kommerzielle Nutzung seines Werks zu kontrollieren und davon zu profitieren.
  • Vervielfältigungsrecht
    Das Vervielfältigungsrecht spielt eine herausragende Rolle bei der Verwertung von Werken im Internet. Es gewährt dem Urheber das Recht, darüber zu entscheiden, ob sein Werk kopiert wird und von wem. Dies umfasst verschiedene Formen der Vervielfältigung, wie beispielsweise Fotokopien, Abdrucke, Tonaufnahmen oder Downloads.
  • Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
    Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von Werken über das Internet. Es regelt, wie Werke im digitalen Raum öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Dabei umfasst es alle technischen Möglichkeiten der Weitergabe und Übertragung, die heutzutage vorhanden sind. Mit dem Fortschritt der Technologie sind verschiedene Plattformen und Kanäle entstanden, über die Werke im Internet verbreitet werden können. Dieses Recht stellt sicher, dass der Urheber die Kontrolle darüber hat, wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird und wer darauf zugreifen darf.

Wenn diese Rechte von Dritten verletzt werden, hat der Urheber die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen diese Verstöße des Urheberrechts einzuleiten. Eine zivilrechtliche Option besteht beispielsweise in der Abmahnung, erklärt der Anwalt für Unternehmensrecht Moritz Strate. Doch wann liegt ein Verstoß vor?

MORITZ STRATE ERKLÄRT, WANN EINE URHEBERRECHTSVERLETZUNG VORLIEGT

Eine der häufigsten Verletzungen des Urheberrechts im Internet ist die unerlaubte Vervielfältigung, wie Strate beobachtet. Beispielsweise handelt es sich dabei um Kopien von Texten oder aber die Verwendung von Bildmaterial ohne das entsprechende Einverständnis des Urhebers. Selbstverständlich sind aber auch Werke aus anderen Schaffensbereichen davon betroffen. Grundsätzlich gilt, was nicht von einem selbst geschaffen wurde, unterliegt dem Urheberrecht, welches recht schnell verletzbar ist. Ein Beispiel: Läuft bei einer selbst erstellten und im Internet veröffentlichten Videoaufnahme das Radio im Hintergrund, kann das bereits zu einer Abmahnung führen.

GIBT ES AUCH AUSNAHMEN?

Nach der Meinung von Strate hat der rasante Fortschritt der Technologie einen enormen Einfluss auf das gesellschaftliche Verhalten und stellt die Gesetzgebung vor Herausforderungen. Sie stammt schließlich noch aus Zeiten, in denen es kein flächendeckendes Internet, Smartphones oder Video-Chats gab. Themen wie das Streamen oder Teilen von Inhalten in sozialen Medien haben bisher keine endgültige rechtliche Klärung erfahren.

Eine Möglichkeit, potenzielle Abmahnungen zu vermeiden, besteht in der Nutzung von Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen stehen. Diese Lizenzen bieten eine rechtliche Grundlage für die Verwendung und Weitergabe von kreativen Inhalten. Sie ermöglichen es den Urhebern, bestimmte Nutzungsrechte einzuräumen, während sie gleichzeitig ihre Urheberrechte schützen. Wenn man Werke unter Creative-Commons-Lizenzen nutzen möchte, ist es jedoch wichtig, die Bedingungen der jeweiligen Lizenz genau zu beachten. Jede Lizenz hat ihre eigenen Bestimmungen, die angeben, wie das Werk verwendet werden darf und welche Einschränkungen gelten. Dazu gehören beispielsweise die Angabe des Urhebers, die Verwendung für nicht-kommerzielle Zwecke oder die Freigabe von abgeleiteten Werken unter denselben Bedingungen.

Neben der Nutzung von Content unter Creative-Commons-Lizenzen gibt es auch andere Möglichkeiten, rechtliche Konflikte zu vermeiden. Beispielsweise die Verwendung von eigenen Inhalten oder die Einholung der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers für die Verwendung seiner Werke. Eine umfassende Kenntnis der geltenden Urheberrechtsbestimmungen sowie die Einhaltung ethischer Grundsätze bei der Nutzung kreativer Inhalte können ebenfalls dazu beitragen, Abmahnungen zu vermeiden und einen verantwortungsvollen Umgang mit geistigem Eigentum zu gewährleisten, merkt Moritz Strate an.